Auto und VerkehrUnfall mit geliehenem Auto - wer haftet? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO...

Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Experten der ERGO Group informieren

Stefan B. aus Freising:
Mein Nachbar hat sich für einen Umzug mein Auto ausgeliehen und damit ein anderes Fahrzeug angefahren. Muss ich für den Schaden haften?

Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO:

Wer sein Fahrzeug für einen Kurztrip übers Wochenende, einen Umzug oder den Einkauf sperriger Möbel an einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn ausleiht, sollte vorher seinen Versicherungsschutz checken. Autobesitzer, die bei der Versicherung einen festgelegten Fahrerkreis angegeben haben, müssen ihrem Versicherer den zusätzlichen Fahrer vor dem Ausleihen melden. Denn sitzt ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer, droht Besitzern im Fall eines Unfalls eine Strafe. Für Schäden des Unfallgegners kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem auf und es erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Klarheit bei Unfällen mit geliehenen Autos: Tipps zur Versicherung und Leihverträgen

Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt, falls vorhanden, die Vollkaskoversicherung auf. Autobesitzer müssen die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und erhalten ebenfalls die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch erhöht sich der jährliche Versicherungsbeitrag. Kfz-Besitzer, die keine Kaskoversicherung haben, müssen mögliche Reparaturen am eigenen Auto selbst bezahlen. Damit es im Falle eines Unfalls nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es sinnvoll, vorab einen sogenannten Leihvertrag mit dem Ausleihenden zu schließen. Darin können beide Parteien festlegen, wer bei einem Unfall die Kosten übernimmt. Musterformulare gibt es beispielsweise auf der Internetseite des ADAC zum Download. Hier können Autobesitzer zum Beispiel auch vorhandene Schäden eintragen, um spätere Unklarheiten bei einem Unfall zu vermeiden.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.438

Weitere Ratgebertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/ratgeber bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.

ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt

ERGO Group AG

Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
Web: http://www.ergo.com/verbraucher

Bildquelle: ERGO Group

Themen zum Artikel

Nachricht teilen

More article

Sie lesen gearde: Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung